Energieausweis

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Informationen zum Energieausweis

Das wichtigste vorab:

Sie benötigen diesen Energieausweis für beheizte und gekühlte Gebäude nur bei Verkauf, Neu-Vermietung oder Verpachtung.

 

  1. Was ist der Energieausweis für Gebäude?
    Der Energieausweis ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat, das die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert. Er informiert mit Hilfe einer Skala über den energetischen Zustand von Gebäuden. In einem zusätzlichen Dokument werden Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude gegeben. Die Vorschriften zur Erstellung von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

    2. Welchen Nutzen hat der Energieausweis?
    Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden und zeigt auf, wo Energie effizienter genutzt und Geld gespart werden kann. Er ermöglicht den Vergleich von Gebäuden und führt damit zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt. Damit dürften sich die Energieeffizienz von Gebäuden zum Qualitätsmerkmal und der Energieausweis zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter entwickeln. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Energieeffizienz zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    3. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
    Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzen drei Abrechnungsperioden erstellt.

    4. Wer darf Energieausweise erstellen?
    Torsten Schrumpf ist durch die Dena berechtigt Energieausweise für Gebäude zu erstellen.

    5. Ist eine Vor-Ort-Begehung für die Erstellung eines Energieausweises erforderlich?
    Um die Kosten für die Erstellung des Energieausweises möglichst gering zu halten, ist eine Vor-Ort-Begehung nicht verpflichtend vorgeschrieben. Der Gebäudeeigentümer ist berechtigt, die für die Erstellung eines Energieausweises benötigten Daten selbst zu erheben.

    6.Wann benötige ich einen Ausweis?
    Seit 01.01.2009 benötigen alle beheizte oder gekühlte Gebäude diesen Ausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Er ist unaufgefordert vorzulegen bei der Besichtigung. Die Werte aus dem Energieausweis sind in gewerblichen Anzeigen anzugeben. Seit April 2014 kann eine Zuwiderhandlung theoretisch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Energieausweis erstellt Torsten Schrumpf 0212.2642845 oder Mail: energiesparen@schrumpf.de